Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen der Fa. Thermische Oberflächenbeschichtung Maier (kurz: TOM) vertreten durch
Hr. Thomas Maier
Hauptstraße 17
84164 Lengthal
Telefon +49 (0) 8731 / 3 95 98 60
Email: info@tom.bayern und Ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder sebständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsschluss

1.1 Bestellungen des Kunden bei Fa. TOM, stellen lediglich ein Angebot an Fa. TOM zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch Fa. TOM.

1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

1.3 Die Annahme erfolgt durch Fa. TOM mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware bzw. Dienstleistung.

2. Lieferung

2.1 Fa. TOM liefert ab Werk an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Waren an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

2.2 Die Verantwortung der Ladungssicherung trägt alleinig der Abholende. Dies gilt auch, wenn Mitarbeiter der Fa. TOM hierbei unterstützt haben.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten

3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Fa. TOM (nachfolgend: vorbehaltsware).

Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes

  • Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Fa. TOM bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
  • Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Fa. TOM und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
  • Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
  • Der Unternehmerkund darf ohne Zustimmung von Fa. TOM, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Fa. TOM. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Fa. TOM unverzüglich zu benachrichtigen.
  • Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlicher aller Nebenrechte bereits jetzt in voller Höheim Voraus sicherungshalber an Fa. TOM ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Wideruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Fa. TOM abtretenden Forderungen selbst einzuzuiehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung zu verfügen.

4. Gewährleistung

4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

4.2 Wir gewährleisten, dass unsere Arbeiten frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Unsere Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit der Abnahme bzw. Entgegennahme der Leistungen durch den Auftraggeber.

4.3 Mängel werden von uns durch kostenlose Nacherfüllung behoben. Hierzu ist eine angemessene Frist zu gewähren. Nacherfüllungsort ist der Sitz der Fa. TOM in Lengthal. Eventuelle Ausbauten, sowie Transportkosten um die Nacherfüllung zu erbringen sind vom Auftraggeber zu tragen.

4.4 Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

5. Haftung

5.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Fa. TOM nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Fa. TOM dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.2 Die Haftungssumme begrenzt sich auf den Auftragswert der betreffenden Bestellung. Weitergehender Schadensersetz, gleich aus welchen Rechtsgrund entstanden, ist ausgeschlossen.

6. Datenspeicherung

6.1 Mit entstehen der Geschäftsbeziehung erfolgt unsererseits Datenspeicherung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.

7. Hinweise zur Pulverbeschichtung

7.1 Es gelten die technischen Randbedingungen, welche unter „Hinweise zur Pulverbeschichtung“ im Einzelnen beschrieben sind.

Aktuell gültige Fassung vom 21.02.2022